Der Stiftungsrat behandelt die Gesuche an der dem Eingang des Begehrens folgenden Stiftungsrats-Sitzung. Gesuche, die innerhalb von dreissig Tagen vor der Stiftungsrats-Sitzung eingehen, werden an der darauffolgenden Sitzung behandelt. Der Stiftungsrat tagt in der Regel zwei Mal jährlich (je in der Zeit von Mai/Juni und November/Dezember).
Um das Gesuch bearbeiten zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Folgende Tabelle beschreibt die Verfügbarkeit sowie die Anforderungen an die jeweiligen Gesuche.
Bereich | Anforderungen | Status |
---|---|---|
Umwelt | Anforderungen werden bald verfügbar sein. | Nicht verfügbar |
Soziales | Anforderungen werden bald verfügbar sein. | Nicht verfügbar |
Bildung / Erziehung | Anforderungen werden bald verfügbar sein. | Nicht verfügbar |
Gesuche werden im Moment aufgenommen und bearbeitet.
Gesuche werden derzeit weder angenommen noch bearbeitet.